Streng vertrauliche Liste
Auch Stammkunden, langjährige Geschäftspartner oder bestehende Mieter können in finanzielle Schieflage geraten. Behalten Sie daher Ihre Geschäftskontakte mit Hilfe der Streng vertraulichen Liste* im Auge und minimieren Sie auch in diesem Bereich Ihr Risiko.
Die Liste führt alle über die Zahlungsunfähigkeit von Firmen und Privatpersonen aussagekräftigen Verfahren des jeweiligen Monats. Haftanordnungen, Eidesstattliche Versicherungen (früher Offenbarungseid genannt) und Insolvenzanträge und -eröffnungen (natürlicher Personen) sowie mangels Masse abgewiesenen Verfahren aus insgesamt acht Amtsgerichtsbezirken werden in ihr aufgeführt. Sie ist das optimale Mittel die Zahlungsfähigkeit von Stammkunden oder Mietern im Auge zu behalten, um nötigen Falls rechtzeitig reagieren zu können. Die Streng vertrauliche Liste* erscheint zeitgleich mit der Handelsauskunft.
* Nur Jahres-Abonnenten können aus Datenschutzgründen gegen eine Zusatzvereinbarung (Verpflichtungserklärung nach §915 ZBO) die “Streng vertrauliche Liste” aus unserem Verbreitungsgebiet beziehen. Über den Erhalt dieser Listen ist ein Empfangsnachweis zu führen; die Rücksendung dieser Empfangsnachweise erfolg zum Ende des Kalenderjahres.